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Allgemeine Geschäftsbedingungen - Vispronet®

 

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

Vispronet® ist eine Marke und Unternehmung der Sachsen Fahnen GmbH & Co. KG sowie der Flag Alliance®. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Sachsen Fahnen GmbH & Co. KG. Allein die Sachsen Fahnen GmbH & Co. KG, Am Wiesengrund 2, 01917 Kamenz, Deutschland (nachfolgend Vispronet® genannt) ist für alle Rechtsgeschäfte Vertragspartner. Entgegenstehende oder von den vorliegenden Bedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt; ihrer Geltung wird gleichzeitig widersprochen. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie zuvor in Textform bestätigt worden sind. Unternehmer im Sinne nachfolgender Bedingungen sind nur solche im Sinne des § 14 BGB; Verbraucher hingegen sind nur solche im Sinne des § 13 BGB.

 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

  1. Die durch den Auftraggeber ausgelöste Bestellung stellt ein zunächst, bis zu einem eventuellen Widerruf, verbindliches Angebot an Vispronet® zum Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren dar.

  2. Der Auftraggeber erkennt, mit dem Absenden der Bestellung, die hier für den Online-Shop geltenden Geschäftsbedingungen als maßgeblich an.

  3. Vispronet® bestätigt hieraufhin den Eingang, der durch den Auftraggeber ausgelösten Bestellung, durch die dem potentiellen Auftraggeber direkt angezeigte Bestellbestätigung im Online-Shop. Diese stellt jedoch noch keine Annahme eines Vertragsangebotes des Auftraggebers durch Vispronet® dar. Sie dient lediglich der Information des Auftraggebers, dass die Bestellung und deren Einzelheiten bei Vispronet® eingegangen sind. Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes erfolgt unmittelbar, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden durch die Versendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail an den Auftraggeber.

  4. Die im Online-Shop enthaltenen Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte beschreiben die wesentlichen Merkmale der Ware und Leistung. Abweichungen, die auf Grund rechtlicher Vorgaben erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung durch gleichwertige Produkte sind zulässig, soweit die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigt wird und wenn ihre Verwendung auch unter Berücksichtigung der Interessen des Verwenders für den anderen Vertragsteil zumutbar ist.

  5. Nur wenn der Auftraggeber Unternehmer ist, gilt: Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte und/oder auf Rechnung Dritter, gelten immer sowohl der Besteller als auch der Dritte und/ oder der Rechnungsempfänger als Auftraggeber von Vispronet®. Der Besteller versichert in einem solchen Fall, dass ihm das Einverständnis des weiteren Vertragspartners zu einer derartigen Order auch zu dessen Lasten, vorliegt.

  6. Nur wenn der Auftraggeber Unternehmer ist, gilt: Bei einer nachträglichen Rechnungsänderung auf Wunsch des Bestellers auf einen anderen Rechnungsempfänger hin, bedeutet dies den stillschweigenden Schuldbeitritt dieses Rechnungsempfängers. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller ebenfalls stillschweigend, dass das Einverständnis des Rechnungsempfängers hierfür vorliegt.

  7. Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Für den Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ungeachtet vorstehender Rechtswahl können sich Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland stets auch auf das Recht des Staates berufen, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und von dem nach den Vorschriften dieses Staates nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf.

  8. Nach Vertragsschluss hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf eine Änderung seiner Bestelldaten. Nimmt Vispronet® dennoch den Änderungswunsch an, so können zusätzliche Kosten für den Auftraggeber entstehen.

  9. Vispronet® behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen und bereits geschlossene Verträge außerordentlich und fristlos zu kündigen, sofern sich aus den übermittelten Druckdaten ein gegen die deutsche und europäische Rechtsordnung oder gegen ethische Grundwerte verstoßender Inhalt erkennen lässt.

  10. Vispronet® behält sich das Eigentum- und Urheberrecht an allen, von ihr abgegebenen Angebote und Kostenvoranschläge sowie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Fotos, Prospekten, Katalogen, Mustern, Modellen und sonstigen Unterlagen sowie Hilfsmittel, vor. Der Auftraggeber darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung von Vispronet® weder als solche noch inhaltlich oder auch nur in Teilen Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte benutzen oder vielfältigen. Der Auftraggeber hat auf Verlangen von Vispronet® diese Gegenstände vollständig an sie zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

 

§ 3 Preise und Preisänderungen

  1. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung.

  2. Alle genannten Preise gelten generell unter dem Vorbehalt, dass die bei Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben und die Übermittlung der druckfähigen Daten erfolgt. Druckfähige Daten sind nur solche, die den Vorgaben der Website von Vispronet® unter dem Menüpunkt „Druckdaten“ entsprechen.

  3. Die auf den Produktseiten genannten Preise sind sowohl in Bruttopreisen (inkl. gesetzl. MwSt.) als auch in Nettopreisen (exkl. gesetzl. MwSt.) ausgewiesen. Sie enthalten jedoch keine Versandkosten insbesondere für Fracht, Porto, Versicherung, Zoll, Verpackung und dergleichen. Diese Kosten der Verpackung und des Versands werden gesondert berechnet und vom Auftraggeber getragen. Sie sind extra ausgewiesen.

  4. Nur wenn der Auftraggeber Verbraucher ist, gilt bei Ausübung Ihres Widerrufsrechtes (§§ 355 ff., 312g Abs. 2 Satz 1 BGB) folgendes:
    Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Satz 1 BGB besteht, hat der Auftraggeber die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren zu tragen. Die Kosten werden auf höchstens etwa 500 Euro pro Palette geschätzt.
    Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.

  5. Durch nachträgliche Änderungen entstandene Mehraufwände, die durch Veranlassung des Auftraggebers entstanden sind, werden von Vispronet® zusätzlich berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probedrucken, die vom Auftraggeber wegen einer geringfügigen Abweichung von der Vorlage verlangt werden.

  6. Weitere Kosten entstehen bei der optionalen Profi-Datenprüfung, die bereits eine 15-minütige Nachbearbeitungszeit beinhaltet. Eine darüber hinausgehende Nachbearbeitungszeit wird zusätzlich berechnet.

  7. Bei einem Wechsel der Lieferzeit von „Standard“ auf „Express“, „Express 12“, „Overnight“ oder „Overnight 12“ entsteht Mehraufwand, welcher zu höheren Produktpreisen und höheren Versandkosten führen kann. Zudem können auch bei der Lieferung in das EU-Ausland bzw. in das Nicht-EU-Ausland zusätzliche Kosten bzw. Versandkosten und Zölle entstehen (s. § 4. Zahlung).

  8. Die Zustellung der Lieferung erfolgt, falls nicht anderes vereinbart worden ist, zwischen 8.00 und 20.00 Uhr, so dass bei Nichtantreffen des Auftraggebers unter der Lieferadresse die Kosten für eine Zweit- und Drittzustellung dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt werden, wenn Vispronet® dafür zusätzliche Kosten entstehen. Ebenso werden die Kosten für eine Rücksendung bei Nichtzustellbarkeit separat in Rechnung gestellt, sofern der Auftraggeber die Nichtzustellbarkeit zu vertreten hat.

 

§ 4 Zahlung

  1. Die zur Verfügung stehenden und ausgewählten Zahlungsarten werden dem Auftraggeber im Laufe des Bestellprozesses mitgeteilt.

  2. Soweit sich nicht aus der Zahlungsart selbst etwas anderes ergibt, hat die Zahlung sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung ohne jeden Abzug auf eines der dort angegebenen Konten zu erfolgen. (§ 10 Abs. 2 dieser AGB gilt analog)

  3. Die Belastung des Auftraggeber-Kontos erfolgt, mit Ausnahme der Zahlungsart „Rechnung“, sofort mit Abschluss der Bestellung, spätestens jedoch mit Zusendung der Auftragsbestätigung. Rechnungen werden dem Auftraggeber in elektronischer Form (PDF-Datei) zur Verfügung gestellt. Diese werden als Anlage per E-Mail verschickt.

  4. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer mit Sitz im EU-Ausland, also dem übrigen Gemeinschaftsgebiet, und verfügt dieser über eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (nachfolgend Ust.-IdNr. genannt), so ergeht die Rechnung ohne Umsatzsteuer. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer mit Sitz im Nicht-EU-Ausland, also dem Drittlandsgebiet, welches nicht Inland und nicht EU-Ausland ist, so ergeht die Rechnung nur dann ohne Umsatzsteuerberechnung, wenn die Lieferung von Vispronet® direkt ins Ausland erfolgt oder der Auftraggeber die Verbringung der Ware ins Ausland nachweist. Auf Grund unrichtiger Angaben der Ust.-IdNr. schuldet der Unternehmer die entgangene Steuer.

  5. Ist der Auftraggeber Unternehmer und hat eine gültige Ust.-IdNr. bei der Bestellung angeben, erklärt dieser hiermit ausdrücklich, dass die angegebene Ust.-IdNr. für sämtliche Bestellungen, auch für nachfolgende, gelten soll. Der Auftraggeber versichert ausdrücklich, dass die von ihm angegebene Ust.-IdNr. zum Zeitpunkt der Bestellung gültig ist. Dies gilt solange, bis gegenüber Vispronet® in Textform angezeigt wird, dass die Ust.-IdNr. keine Verwendung mehr finden soll. Für den Fall der Ungültigkeit der Ust.-IdNr. erfolgt keine umsatzsteuerrechtlich privilegierte Lieferung von Vispronet® an den Auftraggeber. Eventuelle Mehrkosten von Vispronet® für die Unterrichtung des Auftraggebers über die Ungültigkeit dessen Ust.-IdNr und dergleichen, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

  6. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

 

§ 5 Auftragsunterlagen, Druckdaten, Speicherung, Freigabe und Prüfungspflicht

  1. Vispronet® speichert den Vertragstext und sendet dem Auftraggeber die Bestelldaten in einer E-Mail zu. Vergangene Bestellungen können im jeweiligen Kundenportal eingesehen werden.

  2. Vispronet® führt alle Aufträge, sofern nicht in Textform (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) anders vereinbart, auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus. Die Daten sind in den von Vispronet® angegebenen Dateiformaten und Druckdaten anzuliefern. Die Inhalte der Datenblätter sind zwingend zu beachten ebenso wie eine Überprüfung hinsichtlich der Orthographie und Seitenanordnung. Die Gefahr etwaiger Fehler der Druckerzeugnisse infolge fehlerhafter Druckdaten trägt allein der Auftraggeber. Für abweichende Dateiformate kann Vispronet® dem Auftraggeber eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten, außer dieses Format ist von Vispronet® in Textform genehmigt. Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Richtigkeit dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht von Vispronet® zu verantworten sind.

  3. Dem Auftraggeber stehen zwei Möglichkeiten zur Überprüfung seiner Druckdaten i. S. d. Vorgaben durch Vispronet® (s. Website von Vispronet® unter dem Menüpunkt „Druckdaten“) zur Verfügung. Im Rahmen der kostenfreien, immer eingeschlossenen Standard-Datenprüfung werden die Druckdaten nur auf ihre generelle Druckfähigkeit geprüft. Im Rahmen der aufpreispflichtigen Profi-Datenprüfung werden zusätzlich der Randabstand, die Sonderfarben, die Linienstärke sowie eine erweiterte Prüfung hinsichtlich der Qualität der Druckdaten für ein optimales Druckergebnis geprüft. Der genaue Umfang von Standard- und Profi-Datenprüfung ist auf der Website von Vispronet® unter dem Menüpunkt „Druckdaten“ ersichtlich.

  4. Sind die Druckdaten fehlerhaft, so wird dies dem Auftraggeber per E-Mail mitgeteilt. Dieser ist sodann verpflichtet, sofort, längstens innerhalb von vier Wochen Vispronet® fehlerfreie Druckdaten zur Verfügung zu stellen oder aufpreispflichtig (Profi-Datenprüfung) durch Vispronet® druckfähige Druckdaten herstellen zu lassen. Kommt der Auftraggeber dem nicht nach, so kann Vispronet® nach eigenem Ermessen den Auftrag stornieren. (§ 10 Abs. 2 dieser AGB gilt analog)

  5. Für den Fall, dass die Unterlagen per Datenträger oder über das Internet übersandt werden, hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Der Auftraggeber haftet dafür, dass die Datenträger oder Dateien frei von Computerviren, Trojanischen Pferden, Würmern oder ähnlich schädigenden Computerprogrammen sind.

  6. Die Vispronet® zur Auftragsausführung zur Verfügung gestellten Daten, insbesondere solche auf Datenträgern (CD, DVD u. a.) sowie weitere Auftragsunterlagen, werden generell nicht an den Auftraggeber zurück gesandt, es sei denn, dass hierüber und über die damit zusammenhängenden Mehrkosten eine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.

  7. Vielmehr werden sämtliche Auftragsunterlagen in Form von Produktionsdaten maximal 2 Jahre aufbewahrt, um diese bei einer gegebenenfalls beauftragten Wiederholung der Aufträge nutzen zu können. Auf eine solche Aufbewahrung besteht seitens des Auftraggebers jedoch kein Anspruch. Eine Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber.

 

§ 6 Werbung, Nennung als Referenz, Nutzungsrecht

  1. Der Auftraggeber räumt Vispronet® ein unentgeltliches und räumlich sowie zeitlich unbegrenztes Recht zur Nutzung eines von Vispronet® auf eigene Kosten gefertigten Belegexemplars des jeweiligen Auftrages ein.

  2. Dieses Recht erschöpft sich darin, dass Vispronet® nach eigenem Ermessen und auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers, das auf eigene Kosten gefertigte Belegexemplare nach Erledigung des Auftrages als Muster einzubehalten und dieses als Referenz zu nutzen - einschließlich - gegebenenfalls auch Dritten zur Kenntnis geben darf.

  3. Die Nutzung als Referenz beschränkt sich dabei auf die Nennung, Abbildung und sonstige Darstellung des Belegexemplars in verschiedensten Medien und Publikationen einschließlich des Internets.

  4. Diese Regelung gilt nicht, wenn der Auftraggeber Wiederverkäufer ist oder ausdrücklich einer Nutzung eines Belegexemplars als Referenzobjekt widersprochen hat. In diesem Fall würde vor Nutzung von Vispronet® eine separate Zustimmung eingeholt werden.

 

§ 7 Liefer- und Leistungszeit, Liefergebiet und Verwendungshinweise

  1. Nur wenn der Auftraggeber Unternehmer ist, gilt: Sofern die Ware versendet wird, geht die Gefahr einer Verschlechterung und/oder eines zufälligen Untergangs der Lieferung auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten übergeben worden ist.

  2. Ist der Auftraggeber hingegen ein Verbraucher erfolgt der Gefahrübergang erst mit der Übergabe der Ware an diesen.

  3. Der Versand an Postfächer ist nicht möglich. Der Versand an Packstationen ist nur über den im Bestellprozess auswählbaren UPS Access Point™ möglich.

  4. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die für den Versand verwendeten Verpackung beim Entsorgungspartner oder direkt bei Vispronet® kostenfrei entsorgen zu lassen. Mit der Rücknahme der Verpackung wurde die Firma NERU GmbH & Co. KG, Neschwitzer Str. 66, 01917 Kamenz, Deutschland beauftragt.

  5. Die im Rahmen des Auftrages von Vispronet® angegebenen Liefertermine beinhalten die interne Produktions- sowie die externe Versandzeit.

  6. Alle Angaben von Vispronet® zu Lieferzeiten und Lieferterminen gelten nur bei fristgerechter Bereitstellung fehlerfreier Druckdaten durch den Auftraggeber sowie bei der Zahlungsart „Vorkasse“ vorbehaltlich des Zahlungseinganges.

  7. Als Liefertermine gelten die Arbeitstage von Montag bis Freitag, nicht Samstag und Sonntag sowie gesetzliche Feiertage am Sitz von Vispronet®.

  8. Bei einem Versand an mehrere Adressen, errechnen sich die Versandkosten anhand der Anzahl der angegebenen Versandadressen.

  9. Es ist immer nur eine Wahl der Lieferzeit pro Auftrag möglich („Standard“, „Express“, „Express 12“, „Overnight“ oder „Overnight 12“). Wenn sich mehrere Positionen mit unterschiedlichen Lieferzeitangeboten im Warenkorb befinden, kann immer nur die längste Lieferzeit gewählt werden.

  10. Es besteht kein Anspruch auf die Zurverfügungstellung eines bestimmten Liefertermins, insbesondere nicht auf die Versandart „Overnight“ bzw. „Overnight 12“. Zudem wird die Lieferzeit „Overnight“ bzw. „Overnight 12“ generell nicht im Zusammenhang mit dem Druckverfahren Siebdruck angeboten.

  11. Nur wenn der Auftraggeber Unternehmer ist, gilt: Bei Nichteinhaltung einer Lieferzeit, die von Vispronet® ausdrücklich und in Textform als verbindlich bestätigt wurde, beschränkt sich die Ersatzpflicht von Vispronet® auf die Höhe des Auftragswertes. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, es sei denn, die Überschreitung der als verbindlich und in Textform bestätigten Lieferzeit beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Vispronet®. Das Recht des Auftraggebers einen höheren sowie die Möglichkeit von Vispronet® einen niedrigen Schaden nachzuweisen, bleibt hiervon jeweils unberührt. Ebenso wie das Recht der Beteiligten, sich gegebenenfalls vom Vertrag zu lösen. Nur wenn der Auftraggeber Unternehmer ist, gilt: Bei Überschreitung des vereinbarten Liefertermins kann der Auftraggeber erst nach Ablauf einer von ihm zu setzenden Nachfrist von mindesten 14 Tagen zur Leistung oder Nacherfüllung, vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Kommt es infolge von Umständen, die Vispronet® nicht zu vertreten hat, zu Verzögerungen oder gar zur Unmöglichkeit der Fertigung oder Lieferung, so haftet Vispronet® nicht. Als solche Umstände zählen insbesondere Änderungen sowie das Fehlen oder die verspätete Übergabe notwendiger Druckdaten, Unterlagen und Zeichnungen. Ferner gehören auch Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb von Vispronet® als auch in dem ihres Zulieferers oder Spediteurs – wie z.B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, zu diesen Umständen.

  12. Nur wenn der Auftraggeber Unternehmer ist, gilt: Im kaufmännischen Verkehr steht Vispronet® an den vom Auftraggeber angelieferten Druckvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen, selbst für den Fall der ausdrücklich vereinbarten Aufbewahrung und/oder Rücksendung dieser Gegenstände des Auftraggebers, ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

  13. Die Lieferung erfolgt, mit Ausnahme bestimmter Länder, Weltweit. Des Weiteren kann Vispronet® ebenfalls die Lieferung in ein bestimmtes Land oder Gebiet ablehnen, wenn die Lieferung hierhin durch Dritte (DHL, UPS u. a.) abgelehnt wird. Weitere Details sind auf der Website von Vispronet® unter dem Menüpunkt „Versand“ erhältlich.

  14. Verwendungshinweise
    Die Prüfung und ggf. Schaffung aller technischen und rechtlichen, insbesondere auch baurechtlichen, Voraussetzungen für den Einsatz der Produkte von Vispronet®, obliegt allein dem Auftraggeber. Vispronet® übernimmt weder hierfür noch für die Geeignetheit der Produkte für den vom Auftraggeber beabsichtigten Zweck irgendeine Haftung, es sei denn, Vispronet® fällt insoweit grob fahrlässiges oder gar vorsätzliches Verhalten zur Last. Eine Haftung der Vispronet® wegen Nichtbeachtung der konkreten Einsatzbedingungen durch den Auftraggeber oder wegen unsachgemäßer oder ungeeigneter Montage des jeweiligen Produktes durch diesen, wird ebenfalls ausgeschlossen, es sei denn, Vispronet® fällt grob fahrlässiges oder gar vorsätzliches Verhalten zur Last. Die Produkte von Vispronet® unterliegen, insbesondere bei Außenanwendung, unterschiedlichsten Witterungs- und Umwelteinflüssen. Diese, und die Art des Produktes (z.B. Fläche, Material, Konfektion, Montagetechnologie) haben entscheidenden Einfluss auf die Voraussetzungen für einen sachgemäßen und sicheren Einsatz des jeweiligen Produktes sowie insbesondere auch auf dessen Haltbarkeit. Ebenso kann keine Rostfreiheit verchromter Teile bei Außenanwendung garantiert werden. Vispronet® empfiehlt daher zur Reduzierung vorgenannter Unwägbarkeiten die Hinzuziehung eines mit den örtlichen Gegebenheiten und Witterungsbedingungen vertrauten Projektanten. Der Auftraggeber sollte generell die Konfektions- und Montagempfehlungen der Vispronet® vor Auftragserteilung abfordern. Die Produktgarantie von Vispronet® beschränkt sich auf die zeitlich begrenzte Reißfestigkeit, Lichtechtheit und Waschbarkeit, jeweils unter Laborbedingungen.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Vispronet®.

  2. Nur wenn der Auftraggeber Unternehmer ist, gilt: Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern, sofern sich seine Vermögensverhältnisse nicht nachteilig verschlechtern. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen mit allen Nebenrechten aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an Vispronet® ab. Für die Geltendmachung der Forderung muss der Auftraggeber alle erforderlichen Auskünfte an Vispronet® erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte gestatten.

  3. Nur wenn der Auftraggeber Unternehmer ist, gilt: Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist Vispronet® berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

  4. Nur wenn der Auftraggeber Unternehmer ist, gilt: Bei Be- oder Verarbeitung von Vispronet® gelieferter und in deren Eigentum stehender Waren ist Vispronet® als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält zu jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- und Verarbeitung beteiligt, ist Vispronet® auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.

 

§ 9 Gewährleistung

9.1 Nur wenn der Auftraggeber Verbraucher ist, gilt:

  1. Bei allen Waren aus dem Online-Shop von Vispronet® bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte.

9.2 Nur wenn der Auftraggeber Unternehmer ist, gelten die hier nachfolgenden Absätze 1 bis 13:

  1. Die Verjährungsfrist für die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers beträgt 1 Jahr ab Versand der Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab Abnahme. Diese Verjährungserleichterung gilt nicht für Fälle der Haftung von Vispronet® wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit oder in Fällen, in denen der Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde. Sie gilt auch nicht im Fall einer Haftung von Vispronet® für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und auch nicht im Fall der Haftung für sonstige Schäden, soweit diese sonstigen Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Vispronet® oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

  2. Der Auftraggeber oder der von ihm bestimmte Dritte, hat die Vertragsgemäßheit der Ware sofort nach Erhalt sorgfältig zu untersuchen. Transportschäden sind sofort beim Spediteur geltend zu machen oder wenn dies nicht möglich ist, sofort Vispronet® in Textform (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) mitzuteilen. Die Ware gilt als mangelfrei genehmigt, wenn Vispronet® nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel binnen acht Tagen ab Empfang des Liefergegenstandes in Textform (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) zugegangen ist. Auf Verlangen von Vispronet® ist der beanstandete Liefergegenstand einschließlich der Verpackung zur Beschauung beim Auftraggeber bereitzustellen oder an Vispronet® zurückzusenden. Von Transportschäden gekennzeichnete Verpackung ist zur Beweissicherung aufzubewahren.
    Die vorstehende Untersuchungspflicht betrifft auch die zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse, insbesondere auch schriftlich oder auf elektronischem Weg zur Verfügung gestellte Korrekturabzüge und dergleichen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druck- oder Produktionsfreigabe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnte und von Vispronet® grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.

  3. Bei berechtigter Mängelrüge hat Vispronet® das Recht auf Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Ersatzware. In diesem Fall vergütet Vispronet® die notwendigen Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit sich die Kosten erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem des vertraglich vorausgesetzten Gebrauchs befindet. Ist die Nacherfüllung mehrfach fehlgeschlagen oder eine Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessene Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingetreten, hat der Auftraggeber das Recht, den Kaufpreis in einem angemessen Umfang zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. In allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Dies gilt insbesondere bei geringfügigen Farbabweichungen zwischen zwei oder mehreren Aufträgen, geringfügigen Farbabweichungen gegenüber einem früheren Auftrag, geringfügigen Farbabweichungen zwischen einzelnen Drucken innerhalb eines Auftrages und geringfügigen Maßabweichungen. Gleiches gilt, technisch bedingt, für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen und dem Endprodukt.

  4. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet Vispronet® nur bis zur Höhe des Auftragswertes. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, es sei denn, die unzutreffende Beschaffenheit beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Vispronet®. Das Recht des Auftraggebers einen höheren sowie die Möglichkeit von Vispronet® einen niedrigen Schaden nachzuweisen, bleibt hiervon jeweils unberührt. Ebenso wie das Recht der Beteiligten, sich gegebenenfalls vom Vertrag zu lösen. Die Haftung entfällt, wenn der Auftraggeber das Material liefert.

  5. Hat der Auftraggeber keinen von Vispronet® erstellten farbverbindlichen Ausdruck und/oder Andruck beauftragt, so ist Vispronet® frei von Haftung in Bezug auf die Farbverbindlichkeit bzw. Farbechtheit. Reklamationen werden in diesem Zusammenhang nicht anerkannt.

  6. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.

  7. Mehr- oder Minderlieferungen von +/- 10% der bestellten Ware sind, sofern nicht vertraglich ausdrücklich anderes vereinbart wurde, wegen Geringfügigkeit der Abweichung hinzunehmen, stellen keinen Mangel dar und können daher nicht beanstandet werden.

  8. Maßabweichungen in Breite oder Länge von jeweils +/- 5% sind durch den technischen Produktionsablauf bedingt und stellen daher keinen Mangel und somit keinen Reklamationsgrund dar.

  9. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber die ihm übergebenen Pflege- und Montageanleitungen der Ware oder obige Verwendungshinweise (s. § 7 Abs. 14) missachtet oder die ihm gelieferte Ware ohne Zustimmung von Vispronet® ändert oder durch Dritte ändern lässt.

  10. Eine im Einzelfall mit dem Auftraggeber vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

  11. Alle an Vispronet® übergebenen Vorlagen werden sorgsam behandelt. Eine Haftung bei Beschädigung oder Abhandenkommen übernimmt Vispronet® nur bis zum Materialwert. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen, es sei denn, die Beschädigung oder Abhandenkommen beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Vispronet®. Das Recht des Auftraggebers einen höheren sowie die Möglichkeit von Vispronet® einen niedrigen Schaden nachzuweisen, bleibt hiervon jeweils unberührt.

  12. Des Weiteren übernimmt Vispronet® keine Gewährleistung für Rechtschreib- und/oder Satzfehler, die auf Grund fehlerhafter Daten durch den Auftraggeber entstanden sind.

  13. Warenüblicher Verschleiß durch Ingebrauchnahme stellt keinen Reklamationsgrund dar.

 

§ 10 Rücktritt und Kündigung

  1. Für den Fall der Nichtmitwirkung des Auftraggebers, insbesondere der Nichtvorlage druckfähiger Unterlagen, ist Vispronet® berechtigt, dem Auftraggeber zur Nachholung der Handlung eine angemessene Frist zu bestimmen, verbunden mit der Erklärung, dass der Vertrag aufgehoben werden würde, wenn die Handlung nicht bis zum Ablauf der Frist vorgenommen wird. Sollte die Frist des Auftraggebers ohne Handlung verstreichen, wird dieser über die Aufhebung des Vertrages gesondert informiert. Die Geltendmachung von Ersatz-/ Schadensersatzanforderungen bleibt von Vispronet® unbenommen.

  2. Nach der Druckdaten- bzw. Produktionsfreigabe ist der laufende Herstellungsprozess unumkehrbar, eine für den Auftraggeber kostenfreie Stornierung seiner Bestellung ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. (Einzelheiten zum Status und Fortschritt der Bestellung können dem Kundenportal entnommen werden.) Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, die von ihm im Rahmen des erteilten Auftrages an Vispronet® geschuldete Vergütung zu zahlen; Vispronet® muss sich jedoch insoweit die, durch die auftraggeberseitige Kündigung des Vertrages ersparten Aufwendungen anrechnen lassen. Für letztere ist der Auftraggeber darlegungs- und gegebenenfalls beweisbelastet.

  3. Vispronet® ist berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, soweit hinsichtlich des Vermögens des Auftraggebers ein Insolvenzantrag gestellt wird oder der Auftraggeber die eidesstaatliche Versicherung abgegeben hat.

 

§ 11 Haftung und Schadensersatz

Nur wenn der Auftraggeber Unternehmer ist, gelten die hier nachfolgenden Absätze 1 bis 3:

  1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit in den hier vorliegenden AGB nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Vispronet®, sofern der Auftraggeber Ansprüche gegen diese geltend macht.

  2. Von dem vorstehenden Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist, z.B. hat Vispronet® dem Auftraggeber die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Vispronet®, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen; insoweit haftet Vispronet® nur auf den nach Art des Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.

  3. Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.

 

§ 12 Verjährung

Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung und Schadensersatz verjähren mit Ausnahme von Ansprüchen aus vorsätzlicher Handlung in einem Jahr ab Abnahme. Von den vorstehenden Verjährungsregelungen nicht betroffen sind Verträge mit Verbrauchern im Sinne des BGB, hier gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

§ 13 Handelsbrauch

Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z.B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern keine abweichende Vereinbarung erteilt wurde.

 

§ 14 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

  1. Der Auftraggeber versichert, dass er Inhaber sämtlicher Nutzungsrechte, insbesondere der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte an den von ihm Vispronet® zur Verfügung gestellten Druckdaten ist. Der Auftraggeber haftet ausschließlich allein, wenn er gegen derartige Nutzungsrechte verstößt oder durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere deren Urheber-, Marken- sowie Patentrechte oder darauf basierende Nutzungsrechte verletzt werden. Bei einer hierauf basierenden Inanspruchnahme von Vispronet® durch Dritte, stellt der Auftraggeber Vispronet® von all diesen Ansprüchen frei.

  2. Für die von Vispronet® erbrachten schöpferischen Leistungen, insbesondere an graphischen Entwürfen, Bildern, Texten, Layouts usw., hat Vispronet® das Urheberrecht. Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Einräumung von Rechten am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Nutzung und Vervielfältigung der von Vispronet® geschaffenen, schöpferischen Leistung. Das hierauf basierende Recht zur uneingeschränkten Nutzung des Urheberrechts von Vispronet®, kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden; hierzu bedarf es jedoch in jedem Fall einer gesonderten Vereinbarung in Textform zwischen dem Auftraggeber und Vispronet®.

  3. Des Weiteren dienen alle Nachrichten, Grafiken sowie das Layout der Website von Vispronet® ausschließlich der Information der Auftraggeber. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko. Vispronet® und alle damit verbundenen Darstellungen, Abbildungen sowie Programmcodes und Teile hiervon, sind alleiniges Eigentum von Vispronet® und genießen als solches, urheberrechtlichen Schutz. Auf allen anderen Websites von Vispronet® zitierten Warenzeichen, Produktnamen und Firmennamen bzw. Logos sind das Alleineigentum des jeweiligen Markeninhabers.

 

§ 15 Informationen zur Batterieentsorgung

    Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus oder mit der Lieferung von Geräten, die diese enthalten, sind wir verpflichtet, Sie laut § 18 des Batteriegesetzes (BattG) auf Folgendes hinzuweisen:

    Als Endnutzer sind Sie zur Rückgabe oder fachgerechten Entsorgung verbrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die Sie in Produkten in unserem Onlineshop erworben haben, nach Gebrauch kostenfrei an dafür vorgesehene Sammelstellen oder im Handel zurückgeben oder ausreichend frankiert direkt zu uns an folgende Adresse zurücksenden:

    Vispronet® · Sachsen Fahnen GmbH & Co. KG
    Am Wiesengrund 2
    01917 Kamenz
    Deutschland

    Neben gefährlichen Schadstoffen, die bei einer falschen Entsorgung die Umwelt belasten würden, enthalten Batterien und Akkus auch wichtige Rohstoffe, die wiederverwertet werden können. Bitte achten Sie deshalb auf die Kennzeichnung. Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie Schadstoffe enthält und nicht in den Hausmüll gegeben werden darf. Häufig wird dieses Zeichen um den Zusatz zur chemischen Bezeichnung (z. B. Cd für Cadmium) ergänzt.

 

§ 16 Schlussbestimmungen (Erfüllungsort und Gerichtsstand)

  1. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem materiellen deutschen Recht des BGB und HGB. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
  2. Nur für Unternehmer, Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, gilt: Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz von Vispronet®, Am Wiesengrund 2, 01917 Kamenz, Deutschland.
  3. In allen anderen Fällen gilt Kamenz als Gerichtsstand, sofern die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt sind und der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
  4. Enthalten der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken, so gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach der wirtschaftlichen Zielsetzung des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätte.
  5. Sollte eine der genannten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam oder undurchführbar sein bzw. werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

§ 17 Streitbeilegung

  1. Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

 

§ 18 Informationen zum Vertragspartner

Die Internetpräsenz Vispronet® wird von der Sachsen Fahnen GmbH & Co. KG betrieben. Die Sachsen Fahnen GmbH & Co. KG ist für alle darüber geschlossenen Rechtsgeschäfte Vertragspartner.

Anschrift:
Vispronet® · Sachsen Fahnen GmbH & Co. KG
Am Wiesengrund 2
01917 Kamenz
Deutschland
Komplementärin:
Sachsen Fahnen Verwaltungs GmbH
Handelsregister:
AG Dresden HRB 12291
Firma:
Sachsen Fahnen GmbH & Co. KG
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DE 165 816 052
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Stand: Juni 2022